Vatikan veröffentlicht neue Regeln für zur Beurteilung übernatürlicher Phänomene

Vatikan veröffentlicht neue Regeln für zur Beurteilung übernatürlicher Phänomene

23.05.2024

Am 17. Mai 2024 veröffentlichte das Glaubensdikasterium (Glaubenskongregation) des Vatikans ein neues Dokument zur Beurteilung übernatürlicher Phänomene in der Kirche. Damit aktualisiert der Vatikan das Dokument von 1978 und die bis dahin geltenden Normen. Die neuen Normen traten zwei Tage nach Veröffentlichung, am 19. Mai 2024, am Pfingstsonntag in Kraft.

Nach einer einleitenden Wertschätzung der Wallfahrtsorte und Pilgerstätten auf der ganzen Welt, spricht das Dokument davon, dass angebliche übernatürliche Phänomene den Gläubigen auch zum Schaden gereichen können und es deshalb eine Überarbeitung der Normen brauche. Auch dass Entscheidungen der Kirche in der Vergangenheit zu lange dauerten und zu spät kamen, wird als Ursache für die Neuüberarbeitung genannt.

Die grundlegende Änderung aus den neuen Normen besteht darin, dass die Untersuchungen von übernatürlichen Phänomen in Zukunft nicht mehr mit dem der Erklärung „de supernaturalitate“ (Es steht fest, dass es sich um Übernatürlichkeit handelt) abschließend beurteilt werden können, sondern nur mehr mit dem „Nihil obstat“ (es steht nichts entgegen). Die Gewährung des „Nihil obstat“ bedeutet, dass es „den Gläubigen gestattet ist, dem Phänomen in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken“. Die Möglichkeit ein Phänomen als „de supernaturalitate“, zu beurteilen und mit moralischer Gewissheit zu bejahen, dass „dies auf eine Entscheidung Gottes zurückgeht, der es direkt gewollt hat“ ist mit dem Inkrafttreten dieses Dokumentes nicht mehr möglich. Die Übernatürlichkeit eines Phänomens wird also durch das „Nihil obstat“ ersetzt oder durch eine andere, der konkreten Situation angemessene Feststellung.

Eine weitere fundamentale Änderung besteht darin, dass die Rolle des Dikasteriums eine Änderung erfährt. Es bleibt weiterhin die Aufgabe des Diözesanbischofs das Phänomen zu prüfen, doch legen die neuen Normen fest, „dass das Dikasterium konsultiert werden und immer eingreifen muss, um die endgültige Zustimmung zu den Entscheidungen des Bischofs zu geben, bevor dieser eine Entscheidung über ein Ereignis mutmaßlichen übernatürlichen Ursprungs veröffentlicht“. Zudem sehen die Normen vor, dass das Dikasterium in bestimmten Fällen auch motu proprio (aus eigenem Antrieb und direkt) eingreifen kann.

Am Ende des Prüfungsprozesses kann die Kirche von nun an prinzipiell zu sechs möglichen Ergebnissen kommen:

  • Nihil obstat: dem Phänomen steht nichts entgegen
  • Prae oculus habeatur: wichtige positive Zeichen, aber auch Elemente der Verwirrung oder mögliche Risiken, die eine sorgfältige Entscheidung und Dialog mit den Empfängern (z. B. Sehern) bestimmter geistlicher Erfahrungen erfordern.
  • Curatur: kritische Elemente, aber eine weite Verbreitung des Phänomens mit nachweisbaren geistlichen Früchten. Von einem Verbot, das die Gläubigen verwirren könnte, wird abgeraten, aber der Bischof wird aufgefordert, das Phänomen nicht zu fördern.
  • Sub mandato: kritische Punkte, die sich nicht auf das Phänomen selbst beziehen, sondern auf den Missbrauch durch Einzelne oder Gruppen. Der Heilige Stuhl betraut den Bischof oder einen Delegierten mit der pastoralen Leitung des Ortes.
  • Prohibetur et obstruatur: Trotz einiger positiver Elemente sind die kritischen Aspekte und Risiken schwerwiegend. Der Bischof soll öffentlich erklären, dass das Festhalten an diesem Phänomen nicht zulässig ist.
  • Declaratio de non supernaturalitate: es wird erklärt, dass das Phänomen nicht übernatürlichen Ursprungs ist.

Beten wir gemeinsam für alle Verantwortungsträger in der Kirche, dass ihre Entscheidungen vom Heiligen Geist inspiriert sein mögen!

Foto © Gebetsaktion

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